Als Kassensitzpraxis können wir die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte zur ersten Sitzung mit. Die Therapie erfolgt in der Regel nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen, und wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Therapiesitzungen.
Für privat Versicherte bieten wir ebenfalls psychotherapeutische Leistungen an. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Bitte klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt und ob eine Genehmigung für die Therapie erforderlich ist. Die Höhe und der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die erforderlichen Antragsmodalitäten sind abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und der Komplexität der Behandlung.
Für Angehörige der Bundeswehr besteht die Möglichkeit, die Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in diesem Fall von der Bundeswehr übernommen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen die Genehmigung für die probatorischen Sitzungen aus, welche Sie zum Erstgespräch mitbringen.